Artikel 32
Schutz des Kindes vor Ausbeutung und Kinderarbeit
Die Regierungen verurteilen Kinderarbeit und Ausbeutung von Kindern als Arbeitssklaven. Jedes Kind hat das Recht vor körperlicher und wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden. Keiner soll sich an der Billigarbeit von Kindern bereichern können. Darum versprechen die Regierungen, ein Mindestalter festzulegen, ab dem ein Kind bezahlte Arbeit machen darf und bestimmen, unter welchen Umständen ein Kind beschäftigt werden darf. Dabei gehen die Regierungen davon aus, daß Kinder keine Billiglohnsklaven sind, sondern Menschen, die nicht daran gehindert werden dürfen, sich gesund und fröhlich zu entfalten. Diese Möglichkeit wird Kindern durch Kinderarbeit vielfach genommen, indem sie die Kinder verkrüppelt, gefährdet, überfordert und ausnutzt.