Artikel 30
Rechte der Kinder aus Minderheiten
In den meisten Ländern dieser Erde gibt es Mehrheiten und Minderheiten. Die Regierungen erkennen ausdrücklich die Rechte von Kindern solcher Minderheiten an. Ihnen wird das recht zugestanden, so zu leben, wie es für diese Minderheiten Brauch und üblich ist.
Artikel 31
Recht auf Freizeit, Erholung und Spielen
Kinder sollen machen dürfen, worauf sie Lust haben. Dabei sollen sie angeregt werden, auch an Musik, Tanz und Malerei ihre Freude zu finden oder an Sport und Bewegung Spaß und Entspannung haben.
In Afrika müssen 40% der 5 - 14 Jährigen arbeiten. Oftmals haben die langen Arbeitszeiten und die harten Arbeitsbedingungen verheerende Auswirkungen auf ihre psychische Entwicklung.