Artikel 33
Verbot von harten Drogen und Rauschgift für Kinder
Die Regierungen wollen alles tun, um Kinder vor Drogen, Rauschgiften und Suchtmitteln zu schützen. Darum ist es strikt verboten, Rauschgift oder Drogen an Kinder zu verkaufen oder abzugeben.
Artikel 34
Schutz vor sexuellem Mißbrauch
Die Regierungen verpflichten sich, Kinder vor allen Formen des sexuellen Mißbrauch und der sexuellen Ausbeutung zu schützen. Mit Gesetzen und allen Mitteln soll verhindert werden, daß erwachsene Menschen aus der Zärtlichkeit von Kindern ein Geschäft machen. Kinder haben ein Recht auf die Unverletzbarkeit ihres Schamgefühls.