Artikel 33
Verbot von harten Drogen und Rauschgift für Kinder
Die Regierungen wollen alles tun, um Kinder vor Drogen, Rauschgiften und Suchtmitteln zu schützen. Darum ist es strikt verboten, Rauschgift oder Drogen an Kinder zu verkaufen oder abzugeben.

Artikel 34
Schutz vor sexuellem Mißbrauch
Die Regierungen verpflichten sich, Kinder vor allen Formen des sexuellen Mißbrauch und der sexuellen Ausbeutung zu schützen. Mit Gesetzen und allen Mitteln soll verhindert werden, daß erwachsene Menschen aus der Zärtlichkeit von Kindern ein Geschäft machen. Kinder haben ein Recht auf die Unverletzbarkeit ihres Schamgefühls.

Armut ist die Hauptursache für Kinderprostitution. Entscheidend allerdings ist die Nachfrage auf diesem kriminellen Markt. Fehlendes Unrechtsbewusstsein bei vielen Männern, Profitstreben und laxe Strafverfolgung leisten der Kinderprostitution massiven Vorschub. Millionen Kinder auf der Welt werden sexuell ausgebeutet. Kinderprostitution, Kinderpornographie und Kinderhandel zählen zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzungen. Diese zeitgenössischen Formen der Sklaverei schädigen die Gesundheit, das seelische Gleichgewicht und das Grundvertrauen. Heute sind viele Kinder HIV-positiv. Mehr als 200.000 Kinder werden in Deutschland jährlich schwer mißhandelt oder sexuell mißbraucht. In Thailand verdienen kriminelle Banden mit minderjährigen Prostituierten eine Milliarde Dollar im Jahr. Nach der Stockholmer Konferenz haben zahlreiche Länder ihre Gesetze zum Schutz Minderjähriger vor kommerzieller und sexueller Ausbeutung verschärft. Im Sommer 1998 vereinbarten viele Staaten verstärkte Kooperation ihrer Strafverfolgungsbehörden. In der Praxis gestaltet sich die Umsetzung jedoch sehr schwierig. So gab es in Deutschland seit 1993 erst rund 50 Verfahren gegen deutsche Sex-Touristen.
Nur 10 Deutsche wurden verurteilt.
Deutschland
Babystrich in St.Pauli, Hamburg
Foto: Günter Zint