Artikel 32
Schutz des Kindes vor Ausbeutung und Kinderarbeit

Die Regierungen verurteilen Kinderarbeit und Ausbeutung von Kindern als Arbeitssklaven. Jedes Kind hat das Recht vor körperlicher und wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden. Keiner soll sich an der Billigarbeit von Kindern bereichern können. Darum versprechen die Regierungen, ein Mindestalter festzulegen, ab dem ein Kind bezahlte Arbeit machen darf und bestimmen, unter welchen Umständen ein Kind beschäftigt werden darf. Dabei gehen die Regierungen davon aus, daß Kinder keine Billiglohnsklaven sind, sondern Menschen, die nicht daran gehindert werden dürfen, sich gesund und fröhlich zu entfalten. Diese Möglichkeit wird Kindern durch Kinderarbeit vielfach genommen, indem sie die Kinder verkrüppelt, gefährdet, überfordert und ausnutzt.

Weltweit müssen etwa 250 Millionen Kinder zwischen 5 und 14 Jahren unter ausbeuterischen und oft gefährlichen Bedingungen arbeiten. Häufig arbeiten sie bis zu 16 Stunden am Tag, ohne Ruhezeiten und angemessene Entlohnung. Unter den gesundheitlichen und seelischen Schäden, die die Kinder bei ihrer Arbeit davontragen, leiden sie oft ein Leben lang. Der regelmäßige Schulbesuch wäre die wichtigste Bedingung für die Abschaffung von Kinderarbeit. In Asien arbeiten 153 Millionen Kinder. In Afrika 80 Millionen und in Lateinamerika 17,5 Millionen Kinder. In Indonesien schuften 5 Millionen Kinder als Dienstboten in fremden Haushalten, in Brasilien fast 4 Millionen und in Haiti 50.000

Rund 32 Millionen brasilianische Kinder und Jugendliche leben in Familien, die mit weniger als 110 Dollar pro Monat auskommen müssen. Diese Heranwachsenden erwirtschaften bis zu einem Drittel des Familieneinkommens.

Indien
In der Seidenindustrie in Ramangaram, Karnataka bringen
Kinder kochende Kokons zu den Wickelspulen
Foto: Philippe Lissac
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