Artikel 29

Bekenntnis zu Grundwerten in der Erziehung der Kinder

Die Regierungen bekennen sich dazu, daß in den Schulen ihres Landes nicht nur Lesen, Schreiben und Rechnen gelehrt wird.
Die Kinder sollen besonders gefördert werden in ihren Begabungen. Sie sollen das Zusammenleben mit anderen Menschen lernen. Sie sollen lernen, daß die eigene Freiheit immer ihre Grenze an der Freiheit des anderen hat. Sie sollen in Achtung vor Andersdenkenden erzogen werden, Sie sollen sich ihrer eigenen Herkunft nicht zu schämen brauchen. Sie sollen offen sein für alles Fremde. Sie sollen Natur und Umwelt erhalten lernen, mit Phantasie und Freude mitzuarbeiten am Bau einer besseren Welt.

Artikel 30

Rechte der Kinder aus Minderheiten

In den meisten Ländern dieser Erde gibt es Mehrheiten und Minderheiten. Die Regierungen erkennen ausdrücklich die Rechte von Kindern solcher Minderheiten an. Ihnen wird das recht zugestanden, so zu leben, wie es für diese Minderheiten Brauch und üblich ist.

Artikel 31

Recht auf Freizeit, Erholung und Spielen

Kinder sollen machen dürfen, worauf sie Lust haben. Dabei sollen sie angeregt werden, auch an Musik, Tanz und Malerei ihre Freude zu finden oder an Sport und Bewegung Spaß und Entspannung haben.



In Afrika müssen 40% der 5 - 14 Jährigen arbeiten. Oftmals haben die langen Arbeitszeiten und die harten Arbeitsbedingungen verheerende Auswirkungen auf ihre psychische Entwicklung.

Kolumbien

Kleine Kinder arbeiten in einer Ziegelei.

Foto: J.P. Laffont