Artikel 28

Das Recht auf Bildung

Die Regierungen erfüllen jedem Kind das Recht auf Schulbildung. Jedes Kind hat ein Recht darauf, soviel zu lernen, wie es kann. Die Grundschule soll möglichst kostenlos sein. Auch Mittelschulen und Gymnasien sollten allen Kindern offenstehen.
In der Schule muß die Menschenwürde gewahrt bleiben. Ein Lehrer darf ein Kind weder schlagen, noch quälen oder ungerecht behandeln.
Die Regierungen führen die allgemeine Schulpflicht ein. Die Schulpflicht soll verhindern, daß Kinder armer Eltern während der Schulzeit arbeiten müssen. Kinder aus armen Familien sollen mit Geld oder direkter Hilfe unterstützt werden, damit sie in die Schule gehen können.

Bildung ist die wichtigste Voraussetzung zur Verbesserung der Lebensverhältnisse und der Entwicklung eines Landes. Rund 143 Millionen Kinder imGrundschulalter gehen nicht zur Schule. Zwei Drittel davon sind Mädchen. Auf dem Weltgipfel 1990 wurde festgelegt, bis zum Jahr 2000 allen Kindern eine Grundschulbildung zu ermöglichen. In Afrika lagen 1980 die Bildungsraten pro Person bei 41 Dollar pro Jahr. 1995 waren es noch 28 Dollar.
In Indien entspricht das Schulgeld für 2 Kinder dem Monatslohn eines Landarbeiters.

Lediglich 1,4% der Deutschen Entwicklungshilfe waren 1996 für Grundbildung bestimmt. In Brasilien haben Frauen, die nicht lesen und schreiben können, im Schnitt 6,5 Kinder, Frauen mit Sekundarbildung aber nur 2,5 Kinder.

In Burkina Faso haben 79% der Klassenräume keine Tafel

Afrika

Kinder in Angola werden über Minen aufgeklärt.

Foto: Samuel Zuder

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