Artikel 27
Das Recht auf Erfüllung der Grundbedürfnisse des Kindes

Die Regierungen erkennen an, daß jedes Kind ein Recht darauf hat, ohne Not heranzuwachsen. Bis das Kind erwachsen ist, müssen seine Eltern jede Not und jeden Mangel von ihrem Kind abwenden. Essen und Trinken, Kleidung und Wohnen, Ausbildung und Schutz sind Grundbedürfnisse, auf deren Erfüllung jedes Kind ein Recht hat.
Wenn die Eltern es nicht schaffen, ihrem Kind diese Grundbedürfnisse zu erfüllen, muß der Staat einspringen, um die Eltern und Kinder zu unterstützen.
Das Kind hat ein recht auf Unterhalt.

Jahr für Jahr sterben weltweit zwölf Millionen Kinder an den Folgen von Armut und Unterernährung.
Das sind jeden Tag 34.000 Kinder.
Zwei Drittel von ihnen erliegen leicht vermeidbaren Krankheiten wie Durchfall, Lungenentzündung und Masern. In über 50% der Todesfälle von Kindern ist Mangelernährung die indirekte Todesursache. Mangelernährte Kinder sind besonders anfällig für Infektionen und Krankheiten, da ihre Abwehrkräfte geschwächt sind.

Philippinen
Ein kleines Mädchen spielt auf einer Müllhalde.

Foto: J.Maillard / ILO