Artikel 38
Schutz der Kinder vor Kriegsdienst und Militärdienst
Kein Kind darf gezwungen werden, als bewaffneter Kämpfer in den Krieg zu ziehen, wenn es unter 15 Jahre alt ist.
Ein Kind unter 15 Jahren darf nicht zum Militärdienst eingezogen werden. Sollte es zum Bürgerkrieg oder Krieg kommen, verpflichten sich die Regierungen, besonders den vom Krieg betroffenen Kindern, zu helfen.