Artikel 7
Grundrecht auf Namen, Familie, Staatsangehörigkeit
Jedes Kind hat ein recht auf einen eigenen Namen. Nach der Geburt soll dieser Name in eine Liste eingetragen werden, damit das Kind einen Ausweis bekommen kann. Im Ausweis steht dann, zu welchem Land dieses Kind gehört und welche Regierung für sein Wohl zuständig ist.
Artikel 21
Adoption
Hier versprechen die Regierungen, daß bei Adoption immer zuerst gefragt wird, was für das Kind am besten ist. Das Kind muß seiner Adoption zustimmen, wenn es alt genug ist. Soll das Kind aus einem anderen Land adoptiert werden, so muß zuerst dort nach neuen Eltern gesucht werden. Sollten im Heimatland des Kindes keine Adoptiveltern gefunden werden, dann kann es in einem anderen Land zu Eltern vermittelt werden.