Artikel 6
Grundrecht auf Leben
Wenn Kinder im Krieg aufwachsen, unter einer Hungersnot oder in großer Armut, dann versprechen die Regierungen alles zu tun um für Nahrung, Unterkunft, Schule und Ausbildung, Kleidung, Sicherheit und Gesundheit zu sorgen. Ist das Land dazu zu arm, kann es die Regierung eines reicheren Landes um Hilfe bitten. Die Gemeinschaft der Erwachsenen soll weltweit den Kindern helfen.