Artikel 37
Schutz der Kinder, die eine Straftat begangen haben

Ein Kind darf niemals mit dem Tode bestraft werden. Ein Kind darf niemals zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Es soll immer die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung bekommen. Ein Kind darf niemals ohne Grund eingesperrt werden.
Ein Kind soll immer zu der mildesten Strafe (gemessen an seiner Tat) verurteilt werden und nicht zur Höchststrafe.
Ein Kind oder ein Jugedlicher darf nicht mit erwachsenen Verbrechern eingesperrt werden. Für Kinder muß es spezielle Jugendgefängnisse geben. Kinder in Jugendgefängnissen oder anderen geschlossenen Einrichtungen (Erziehungsheime) haben das Recht auf einen Anwalt, der sie berät in ihren eigenen Angelegenheiten.
Kinder, die verurteilt wurden, haben das recht, vor einem anderen Gericht gegen ihre Verurteilung zu klagen.



Guatemala
Wer von der Armee verhaftet wird, verschwindet für immer.
Foto: Richard Cross