Artikel 7
Grundrecht auf Namen, Familie, Staatsangehörigkeit

Jedes Kind hat ein recht auf einen eigenen Namen. Nach der Geburt soll dieser Name in eine Liste eingetragen werden, damit das Kind einen Ausweis bekommen kann. Im Ausweis steht dann, zu welchem Land dieses Kind gehört und welche Regierung für sein Wohl zuständig ist.

Artikel 21
Adoption

Hier versprechen die Regierungen, daß bei Adoption immer zuerst gefragt wird, was für das Kind am besten ist. Das Kind muß seiner Adoption zustimmen, wenn es alt genug ist. Soll das Kind aus einem anderen Land adoptiert werden, so muß zuerst dort nach neuen Eltern gesucht werden. Sollten im Heimatland des Kindes keine Adoptiveltern gefunden werden, dann kann es in einem anderen Land zu Eltern vermittelt werden.

Jedes dritte neugeborene Kind dieser Welt hat keine Geburtsurkunde.
In manchen afrikanischen Ländern wie Somalia, Namibia und Äthiopien existiert noch nicht einmal ein Geburtsregistrierungssystem. Diese Nichtregistrierung hat für 40 Millionen Kinder weltweit jährlich gravierende Folgen, weil ihnen dadurch oftmals der Zugang zu grundlegenden sozialen und medizinischen Dienstleistungen verwehrt wird.
USA
Vorhautbeschneidung eines Neugeborenen
Foto: Bill Emory