Artikel 1
Volljährigkeit

Die Rechte für Kinder gelten für alle Menschen, die nach dem Gesetz ihres Heimatlandes noch nicht erwachsen sind.
Bei uns besteht die Volljährigkeit mit 18 Jahren.

Bolivien, Cochabamba
Während einer Demonstration von Kindern zur Durchsetzung von Kinderrechten

Foto: Hans Martin Große-Oetringhaus


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