Artikel 22
Das Recht auf Asyl
Die Regierungen versprechen: Wenn ein Kind vor einem Krieg flüchten muß, werden alle Länder, deren Regierungen diese Abmachung unterschrieben haben, diesem Flüchtlingskind Schutz gewähren.
Es darf nicht in den Krieg zurückgeschickt werden. Ist das Kind alleine geflohen, muß ihm geholfen werden, seine Eltern nachzuholen.