Artikel 19
Das Verbot von Gewalt gegen Kinder
Die Regierungen verbieten jede Gewalt gegen Kinder. Kinder dürfen nicht mißhandelt werden.
Ein Kind darf nie zu etwas gezwungen werden, das es nicht will.
Erwachsene dürfen nicht zulassen, daß ein Kind geschlagen wird, eingesperrt, oder daß es verwahrlost.