Artikel 22

Das Recht auf Asyl

Die Regierungen versprechen: Wenn ein Kind vor einem Krieg flüchten muß, werden alle Länder, deren Regierungen diese Abmachung unterschrieben haben, diesem Flüchtlingskind Schutz gewähren.
Es darf nicht in den Krieg zurückgeschickt werden. Ist das Kind alleine geflohen, muß ihm geholfen werden, seine Eltern nachzuholen.

Afrika

Eine 30- köpfige Flüchtlingsgruppe in Uganda zieht durch Katooke ins Ungewisse.
Auf dem Zettel, den sie vorzeigen, bittet ein Dorfvorsteher "alle die es angeht" um Hilfe.
Sie sagten, sie wollen nach Nakaseke. Aber in Nakaseke kamen sie nie an.

Foto: Klaus Imbeck