Artikel 19

Das Verbot von Gewalt gegen Kinder

Die Regierungen verbieten jede Gewalt gegen Kinder. Kinder dürfen nicht mißhandelt werden.
Ein Kind darf nie zu etwas gezwungen werden, das es nicht will.
Erwachsene dürfen nicht zulassen, daß ein Kind geschlagen wird, eingesperrt, oder daß es verwahrlost.

Auch in den Industrieländern leiden immer mehr Kinder unter Armut, Mißbrauch, Ausgrenzung und Gewalt.
Allein in Deutschland werden jedes Jahr 150.000 Kinder so mißhandelt, daß sie Verletzungen davontragen.
Ein deutlicher Anstieg an Gewalt und Mord an Kindern ist durch das Medium Internet zu verzeichnen.

Deutschland

Mit einem Gürtel geschlagenes Kind.
Polizeiliche Ermittlung wegen Kindesmißhandlung.

Foto: Rechtsmedizin Göttingen