Artikel 16

Das Recht auf eine Privatsphäre

Jedes Kind hat eine Ehre. Die darf nicht in den Dreck gezogen werden; weder von der Polizei, den Behörden, noch von seinen Eltern oder anderen Erwachsenen.
Z.B. darf ein Erwachsener nicht ohne anzuklopfen in das Kinderzimmer gehen, wenn das Kind dies nicht will.
Im Tagebuch darf nicht herumgeschnüffelt werden und das Postgeheimnis darf nicht verletzt werden.

Türkei

Drohend baut sich ein türkischer Militärangehöriger vor einem kurdischen Jungen bei einer politischen Demonstration in Diyarbakir auf.

Foto: Roger Hutchings/Network