Artikel 16
									Das Recht auf eine Privatsphäre
									Jedes Kind hat eine Ehre. Die darf nicht in den Dreck gezogen werden; weder von der Polizei, den Behörden, noch von seinen Eltern oder anderen Erwachsenen.
											Z.B. darf ein Erwachsener nicht ohne anzuklopfen in das Kinderzimmer gehen, wenn das Kind dies nicht will.
											Im Tagebuch darf nicht herumgeschnüffelt werden und das Postgeheimnis darf nicht verletzt werden.