Artikel 13
Das Recht auf Meinungsfreiheit und Gedankenfreiheit

Kein Kind soll dafür bestraft werden, wenn es sagt, was es denkt. Es darf aber nicht zu Verbrechen anstiften, einen anderen Menschen beleidigen, verleumden oder verletzen. Die Gedanken und Meinungen jedes Kindes sind frei.





USA
Nach dem Freispruch weißer Polizeibeamter, die den Schwarzen Rodney Kimg zusammengeschlagen hatten, kam es in Rochester, New York, zu Protesten.
Polizisten nehmen einen Jungen fest.
Foto: A.P.